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Checklisten

Wenn ein Betreuungsverhältnis zustande kommt

Die Mitarbeiterinnen der Servicestelle machen Ihnen im Rahmen der Vermittlung in der Regel mehrere Vorschläge zu ihrer Betreuungsanfrage. Bei der Auswahl einer Kindertagespflegeperson sollten Sie sich ausreichend Zeit zum Kennenlernen und Besichtigen der Räume einplanen. In einem persönlichen Gespräch sollten die wichtigsten Fragen geklärt werden, wie Bring- und Abholzeiten des Kindes, Eingewöhnung, Bezahlung, Kündigung, Urlaubspläne und Vertretung, Krankheit (Arztbesuche mit dem Kind, Medikamentengabe…), Versicherungen u.a. .
Es ist wichtig mit der Betreuungsperson genaue Absprachen über Ihre Vorstellungen zur Betreuung Ihres Kindes zu treffen und alle wichtigen Informationen an die Betreuungsperson weiterzugeben. Je konkreter diese Absprachen sind, desto eher lassen sich Missverständnisse vermeiden und desto souveräner kann die Betreuungsperson in einer Ausnahmesituation reagieren.

Hier finden Sie den Betreuungsvertrag, den Sie gemeinsam mit der Kindertagespflegeperson ausfüllen müssen und alle erforderlichen Anlagen:

Checkliste zum Herunterladen

Um Ihnen diese Absprachen zu erleichtern stellt Ihnen das Team der Servicestelle eine Checkliste sowie ein Formular zur Erfassung der wichtigsten Angaben zum Kind zur Verfügung.

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Beginn des Betreuungsverhältnisses

Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbständig tätig und schließen den Betreuungsvertrag direkt mit Ihnen ab. Nach dem Abschluss werden alle Unterlagen an das Jugendamt weitergereicht. Das nachfolgende Informationsblatt erklärt das Verfahren für den Erstantrag auf Förderung von Kindertagespflege:

Jetzt kann das Betreuungsverhältnis beginnen. Die Eingewöhnungszeit Ihres Kindes ist von großer Bedeutung. Sie kann zwischen zwei und vier Wochen dauern, im Einzelfall auch bis zu sechs Wochen. Ihr Kind wird eine neue Umgebung, neue Bezugspersonen und andere Kinder kennenlernen. Zudem erlebt es eine andere Tagesstruktur und neue Spielmöglichkeiten. Um sich mit den Veränderungen vertraut zu machen, benötigt Ihr Kind am Anfang viele Rückversicherungen. Vor der ersten Trennung sollte die Kindertagespflegeperson Sie bei der Pflege Ihres Kindes und Gestaltung der Mahlzeiten beobachten. Danach werden Anteile der Pflege und Spielangebote von der Betreuungsperson übernommen. Wenn sich Ihr Kind von der Tagesmutter oder dem Tagesvater trösten lässt, ist die Eingewöhnung gelungen.

Während der Betreuungszeit in der Kindertagespflege entstehen immer wieder Fragen in Bezug auf die Entwicklung und Förderung des Kindes oder zum Betreuungsverhältnis. Kindertagespflegepersonen und Eltern können sich von der Fachberaterin der Servicestelle zu diesen Themen beraten lassen.

Referenzbogen Betreuungspersonen

Sie haben die Möglichkeit, die Arbeit der Betreuungsperson zu bewerten bzw. ein Feedback zu geben. Ihre Bewertung kann anonym als Referenz im Internetprofil der Betreuungsperson eingefügt werden. Ihre Rückmeldungen sind sowohl für uns als auch für die betreffende Betreuungsperson und für interessierte Eltern von Bedeutung.

  • ReferenzbogenFreiwillig von den Eltern auszufüllen. Stand: 02/2020108 KB

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Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung