Zum 3. Oktober 2019 ist eine Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken in Kraft getreten zur Gewährung von Mietkostenzuschüssen in der Kindertagespflege für private Großtagespflegestellen. Dabei geht es um angemietete oder bereitgestellte, ausschließlich für die Betreuung von Kindern genutzte Räumlichkeiten. Die Betreuung von bis zu 10 Kindern kann in der Regel nicht in der eigenen Wohnung geschehen, so dass hier oft zusätzliche Kosten für die Anmietung externer Räumlichkeiten entstehen.
Deshalb erhalten selbstständig in Großtagespflegestellen tätige Tagespflegepersonen, die externe Räumlichkeiten für die Kindertagespflege anmieten, einen Mietzuschuss in Höhe von 20 Euro pro vorgehaltenem Platz und Monat. Bei maximal 10 Plätzen ergibt sich ein monatlicher Zuschuss von 200 Euro pro Großtagespflegestelle.
Die Richtlinie und den Antrag für diesen Mietkostenzuschuss können Sie hier herunterladen.
Außerdem hat die Regionalversammlung am 2. Oktober 2019 für den Regionalverband Saarbrücken eine Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege beschlossen. Dies geschah in Abstimmung mit den fünf saarländischen Landkreisen. In der Satzung finden sich einige Neuerungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson von Relevanz sind.
Hier die Satzung zum Download.
Weitere Infos erhalten Sie am neuen Standort der Servicestelle:
Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege
Futterstraße 3
66111 Saarbrücken