Tagesmütter und Tagesväter im Regionalverband Saarbrücken erhalten für ihre Betreuungsleistungen mehr Geld. Statt bisher durchschnittlich 4,50 Euro pro Stunde und Kind gibt es seit dem 1. Januar fünf Euro pro Stunde und Kind. Zuvor hatte bereits der Saarländische Landkreistag eine solche Erhöhung beschlossen. Die dafür notwendigen zusätzlichen Mittel von rund 400.000 Euro hat der Regionalverband Saarbrücken bereits in den Haushalt 2022 eingestellt. Eine Tagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
Nach den Worten von Regionalverbandsdirektor Peter Gillo helfe die höhere Entlohnung dabei, die Kindertagespflege im Regionalverband zukunftssicher aufzustellen: „Seit Ende 2016 ist es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe möglich, die Tagespflegegelder selbst festzulegen. Damals haben wir das Tagespflegegeld bereits um 20 Prozent erhöht, zuletzt 2019 um weitere 12,5 Prozent. Nun kommen erneut rund 11 Prozent dazu.“
Im Zuge der Novellierung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) wurde außerdem die Erstattung der Fortbildungskosten von Erzieherinnen und Erziehern erhöht. Analog dazu steigt auch der erstattungsfähige Betrag der Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen im Regionalverband Saarbrücken.
Ab sofort haben diese die Möglichkeit statt bisher 50 Euro nun bis zu 75 Euro pro Jahr zur Erstattung der Fortbildungskosten geltend zu machen. Die Fortbildungsnachweise und die dazugehörigen Rechnungen können weiterhin entweder per E-Mail (nicole.henn@rvsbr.de, alice.gard@rvsbr.de, eva.zweifel@rvsbr.de) oder postalisch im Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling Abt. 51.6, z. H. Henn/ Gard/ Zweifel, eingereicht werden.
Weitere Zuschussmöglichkeiten für die Tätigkeit in der Kindertagespflege finden sich auf einer Unterseite der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege: Zuschüsse für die Kindertagespflege.