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Arbeit in der Kindertagespflege

Rahmenbedingungen

In der Kindertagespflege können Sie als qualifizierte Tagesmutter oder qualifizierter Tagesvater bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Es sind dabei unterschiedliche Formen der Kindertagespflege möglich:

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson – Sie werden als Tagesmutter/-vater bezeichnet (Häufigste Form)
  • Kindertagespflege in entsprechend angemieteten geeigneten Räumen
  • Großtagespflege - Wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater mit zwei oder drei anderen Kindertagespflegepersonen zusammenarbeiten, können sie in speziell dafür vorgesehenen Räumen auch bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern - Sie werden als Kinderfrau oder Betreuer bezeichnet

Im Bereich der Kindertagespflege schließen Sie mit den Eltern direkt einen Betreuungsvertrag und bilden danach eine konstante Bezugsperson für das Ihnen anvertraute Kind. Ihre Aufgabe ist es, die Entwicklung des Kindes zu fördern, wobei sich die Förderung am Alter und Entwicklungsstand des Kindes, an den individuellen Bedürfnissen des einzelnen Kindes und seiner Lebenssituation orientiert. Bei Kindern unter drei Jahren unterstützen Sie das Kind vor allem darin, die Welt zu erkunden. Die Ernährung, Bewegungs- und Sprachförderung haben in dieser Entwicklungsphase eine hohe Bedeutung. Grundlage für das gelingende Betreuungsverhältnis ist allerdings eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern.
Sie arbeiten in der Kindertagespflege häufig eigenverantwortlich, aber nicht alleine. Neben der Zusammenarbeit mit Eltern, erhalten Sie eine regelmäßige fachliche Beratung durch die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege und treffen andere Kindertagespflegepersonen in Fortbildungen, Fachveranstaltungen oder Vernetzungstreffen. Sie gehören zudem mit anderen Institutionen an ihrem Betreuungsort zum regionalen Netzwerk.

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Informationsbroschüren

Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung