Inhaltsbereich

Zuschüsse für die Kindertagespflege

Fortbildungszuschüsse für Kindertagespflegepersonen im Regionalverband Saarbrücken

Im Zuge der Novellierung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) wurde die Erstattung der Fortbildungskosten von Erzieherinnen und Erziehern erhöht. Analog dazu steigt auch der erstattungsfähige Betrag der Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen im Regionalverband Saarbrücken.

Ab sofort haben diese die Möglichkeit statt bisher 50 Euro nun bis zu 75 Euro pro Jahr zur Erstattung der Fortbildungskosten geltend zu machen. Die Fortbildungsnachweise und die dazugehörigen Rechnungen können weiterhin entweder per E-Mail (nicole.henn@rvsbr.de, alice.gard@rvsbr.de, eva.zweifel@rvsbr.de) oder postalisch im Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling Abt. 51.6, z. H. Henn/ Gard/ Zweifel, eingereicht werden.

Auch die Teilnahme an Kursen „Erste Hilfe am Kind“ sowie an Hygieneschulungen des Gesundheitsamtes werden bezuschusst. Zusätzlich stehen natürlich auch die in der Regel kostenlosen Fortbildungsangebote der Servicestelle zur Verfügung.

Finanzieller Zuschuss für neugeschaffene Plätze in der Kindertagespflege

Seit Januar 2018 gibt es für neugeschaffene Betreuungsplätze in der Kindertagespflege vom Bildungsministerium einen finanziellen Zuschuss. Gerade beim Aufbau einer neuen Kindertagespflegestelle sind die Kosten für eine Erstausstattung zu berücksichtigen. Damit können sich jetzt alle neuen Tagesmütter und Tagesväter mit einer Pflegeerlaubnis besser auf ihre Tätigkeit vorbereiten. Kindertagespflegepersonen, die bisher über eine Pflegeerlaubnis zur Betreuung von weniger als 5 Kindern verfügen, können ebenfalls in den Genuss der finanziellen Förderung kommen, wenn die Anzahl der Betreuungsplätze erweitert werden kann.

Genaue Informationen zur Antragstellung und die Voraussetzungen für die finanzielle Förderung finden Sie im Amtsblatt des Saarlandes vom 20.10.2023. Hier finden Sie die Antragsformulare für Ausstattungsinvestitionen in der Kindertagespflege sowie Ausstattungsinvestitionen in Großtagespflegestellen zum Download.

Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie beim Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, beim Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D 4, Trierer Straße 33, 66111 Saarbrücken, oder auch beim Team der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege.

Mietkostenzuschüsse für private Kindertages- und Großtagespflegestellen

Wer Kinder in angemieteten oder bereitgestellten Räumlichkeiten alleine oder im Rahmen einer privaten Großtagespflegestelle betreut, kann Mietkostenzuschüsse erhalten. Die Räume sind ausschließlich für die Kindertagespflege zu nutzen.

Dies wird in der „Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken zur Gewährung von Mietkostenzuschüssen in der Kindertagespflege für private Kindertages- und Großtagespflegestellen in angemieteten oder bereitgestellten, ausschließlich für die Betreuung von Kindern genutzten Räumlichkeiten vom 15.12.2023 geregelt.

Anträge können allerdings nur von Personen gestellt werden, die über eine gültige Pflegeerlaubnis vom Regionalverband Saarbrücken verfügen. Kindertagespflegepersonen, die in einer Großtagespflegestelle in Festanstellung tätig sind, haben keinen Anspruch auf Förderung nach dieser Richtlinie.

Mehr Informationen zum Gegenstand der Förderung, zu Zuwendungsvoraussetzungen sowie Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen erhalten Sie in der Richtlinie. Hier können sie die Antragsformulare herunterladen.

Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung