Inhaltsbereich

Corona-Informationen für die Kindertagespflege

Empfehlungen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat zum 8. Dezember 2022 neue Empfehlungen zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen veröffentlicht. Die Empfehlungen zielen darauf, in der Abwägung des Gesundheitsschutzes einerseits sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes andererseits, praktikable Wege zu gehen, um der aktuellen Situation der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen. Manche dieser Empfehlungen sind klar auf den Alltag einer Kindertagesstätte ausgerichtet, andere eignen sich auch als Anregungen für die Arbeit in der Kindertagespflege.

Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen dürfen sich wieder auch außerhalb der eigenen Wohnung bewegen, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2 oder ähnlich) tragen. Positiv getestete Kinder müssen keine Maske tragen. Sie dürfen am Angebot der Kita bzw. der Kindertagespflege teilnehmen, wenn das Ministerium dies auch nicht empfiehlt.

Hier finden Sie den genauen Wortlaut der Empfehlungen zum Download.

Corona-Testangebot in der Kindertagespflege entfällt

Analog der Regelungen in den saarländischen Kindertageseinrichtungen entfällt ab dem 1. Juli 2022 auch das freiwillige Testangebot für die Kindertagespflege. Eine Belieferung mit Testkits erfolgt demnach nicht mehr.

In den Empfehlungen des Ministeriums für Bildung und Kultur zum Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen gemäß § 2 Absatz 1 der Verordnung zum Schulbetrieb sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen während der Corona-Pandemie vom 1. Juli 2022 heißt es dazu im Wortlaut:

„Die gesetzliche Verpflichtung, nach der die Kindertageseinrichtung jedem Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres zweimal pro Kalenderwoche während des Präsenzbetriebes einen Corona-Test anzubieten hat, entfällt. Daher erfolgt eine Belieferung der Kindertageseinrichtungen mit Testkits nicht mehr. Vorhandene Restbestände können auf freiwilliger Basis aufgebraucht werden. Diese Tests sollen in der Regel zu Hause durchgeführt werden.“

Verschiedene Informationen zur Kindertagespflege in der Pandemiezeit

Der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) hat auf seiner Internetseite eine Vielzahl interessanter Informationen zum Thema "Kindertagespflege und Corona" zusammengestellt, etwa zum Umgang mit Verdachtsfällen, pädagogische Tipps zur Arbeit mit dem Kindern sowie zu rechtlichen und finanziellen Fragen.

Hier finden Sie den Link zur Internetseite des BVKTP.

Hygieneempfehlungen für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege

Das saarländische Landesjugendamt hat im November 2021 eine Fortschreibung der Hygieneempfehlungen für Kindertageseinrichtungen veröffentlicht. Diese Hygieneempfehlungen gelten auch für die Kindertagespflege. Sie enthalten verschiedene Hinweise, wie ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen organisiert werden sollte. Im Einzelnen gibt es Empfehlungen zum „Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes“, zum „Lüften“, zum „Singen, Feiern und zu Veranstaltungen“, zu „Spaziergängen und Ausflügen“, zur „Bring- und Abholsituation“, zu „Eingewöhnungen“, zum „Schlafen und Ruhen“ und zum „Ausschluss an der Teilnahme am Bildungs- und Betreuungsangebot einer Tagespflegestelle“.

Die vollständigen Hygieneempfehlungen können Sie hier als Datei herunterladen.

Leitfaden „Umgang mit Krankheitszeichen“ auch als Orientierung für die Kindertagespflege

Im Oktober 2021 hat die saarländische Landesregierung im Rahmen der "Informationen zu den Hygieneregelungen an Schulen und zum Kita-Regelbetrieb" die Informationen zur "Schnupfenregelung" überarbeitet. Ein Leitfaden gibt Hinweise zum Umgang mit Krankheitsanzeichen in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen. Es geht um die Frage: Beim Vorliegen welcher Krankheitsanzeichen darf ein Kind die Kindertageseinrichtung (KiTa) oder Schule besuchen, und wann nicht. Dieser Leitfaden könne auch in der Kindertagespflege als Orientierung dienen.

Sie können den Leitfaden "Umgang mit Krankheitsanzeichen" hier als Datei herunterladen.

Ausweitung des Kinderkrankengeldes ab Januar 2021

Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat haben beschlossen, die Kinderkrankentage pro Elternteil und Kind im Kalenderjahr 2021 von 10 auf 20 Tage zu verdoppeln (für Alleinerziehende auf 40 Tage) und eine Inanspruchnahme auch bei geschlossenen Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen bzw. einem eingeschränkten Betrieb zu ermöglichen. Darüber informierte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Anträge für das Kinderkrankengeld sind durch die Eltern bei der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das BMFSFJ eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Sie können die Musterbescheinigung hier als Datei herunterladen.

Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld erhalten Sie auf der Internetseite des BMFSFJ.

Aktuelle Corona-Informationen des Gesundheitsamtes

Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken hat die wichtigsten Informationen rund um das Thema Corona auf einer Internetseite zusammengefasst. Speziellere Themen werden auf Unterseiten behandelt. Dort sind die wichtigsten Dinge auch in Leichter Sprache erklärt. Darüber hinaus finden Sie hier Wissenswertes über die aktuelle rechtliche Situation, die Entwicklung der Fallzahlen im Regionalverband sowie weitere wichtige Infos und Tipps.

Hier der Link zur Internetseite: Informationen zum Coronavirus im Regionalverband

Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung