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Betriebskostenpauschale für Kindertagespflegepersonen auf 400 Euro erhöht

Eine Information des Bundesverbandes Kindertagespflege


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Die Betriebskostenpauschale für Kindertagespflegepersonen wurde ab diesem Jahr von 300 auf 400 Euro angehoben. Darauf weist der Bundesverband für Kindertagespflege (BVKTP) hin. Die Freihaltepauschale wurde auf 50 Euro erhöht. Die Änderung gilt für den Veranlagungszeitraum ab 2023. Für die Steuererklärung für das Jahr 2022, die demnächst abgegeben werden muss, gilt diese Änderung noch nicht.

Mehr Informationen finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des BVKTP.


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