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Elternbeiträge in der Kindertagespflege reduziert

Eine Information des Regionalverbandes Saarbrücken


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Analog zu den Regelungen, die für die Kindertageseinrichtungen gelten, erhalten alle Eltern von Kindern, die in der Kindertagespflege angemeldet sind, zwei Drittel der jeweiligen Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 erstattet. Diese Regelung wurde nun bis zum 14. Februar verlängert. Dies teilte der Regionalverband Saarbrücken mit.

Mit der Übernahme von zwei Dritteln der Elternbeiträge sollen Familien mit betreuungsbedürftigen Kindern im Lockdown entlastet werden. Der Anspruch der Eltern auf Betreuung ihrer Kinder in der Kindertagespflege bestehe auch im Lockdown grundsätzlich weiter. In der Kindertagespflege werde es auch weiterhin eine bedarfsgerechte Betreuung geben. Gleichzeitig blieben Eltern dazu aufgerufen, die Betreuung ihrer Kinder möglichst privat zu organisieren und so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung im Lockdown zu leisten.

Zur Abwicklung des Verfahrens informiert der Regionalverband: "Die entstandenen Überzahlungen werden automatisch an die Eltern zurückerstattet. Eine Antragstellung ist nicht notwendig. Parallel erhalten die Eltern ein Anschreiben. Die Umsetzung wird etwas Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Dafür bitten wir um Verständnis."

Zusätzlich informiert der Regionalverband über die Möglichkeit der Rückerstattung der Elternbeiträge  in der Zeit des pandemiebedingten Lockdowns vom 16.12.2020 bis 10.01.2021. Ein Erlass der Elternbeiträge für die Kindertagespflege ist möglich, wenn die Eltern "ihre Kinder, zur Reduzierung von Kontakten, nicht zur Betreuung in die Kindertagespflege gebracht hatten". 

Der Erlass erfolgt über einen formlosen Antrag, versehen mit einer zusätzlichen Unterschrift der Kindertagespflegeperson. Der Antrag ist zu richten an die Mitarbeiterinnen der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Regionalverbandes Saarbrücken.

 

 

 


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