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Erstattung von Elternbeiträgen möglich

Eine Information des Jugendamtes im Regionalverband Saarbrücken


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Eltern, die ihre Kinder aufgrund der Pandemie nicht zur Betreuung in eine Kindertagespflegestelle bringen, erhalten ab dem 3. Mai einen Erlass des Kostenbeitrages. Darauf weist das Jugendamt im Regionalverband Saarbrücken hin. Dafür müssen die Eltern einen kurzen, formlosen Antrag bei ihrer zuständigen Sachbearbeitung in der wirtschaftlichen Jugendhilfe stellen. Als Informationen werden neben dem Namen des Kindes und der Nennung der Kindertagespflegestelle auch der Zeitraum der selbst erbrachten Betreuung benötigt. Bei Rückfragen der Eltern stehen die Kolleginnen des Sachgebietes gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Europaallee 11, 66117 Saarbrücken

Telefon 0681 506-5132
E-Mail jugendamt-wjh@rvsbr.de

 

 


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