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Förderung der Ersatzbeschaffung von Materialien und Ausstattung in der Kindertagespflege

Ein Förderprogramm des Regionalverbandes Saarbrücken


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Aktive Kindertagespflegepersonen, die über eine Pflegeerlaubnis des Regionalverbandes Saarbrücken verfügen, können rückwirkend zum 1. Mai 2019 Fördergelder zur Ersatzbeschaffung von verschlissenen Materialien und Ausstattungsgegenstände in der Kindertagespflege erhalten. Die Antragstellung und der Mittelabruf erfolgt entsprechend der „Richtlinie zur Förderung von Ersatzbeschaffungen in der Kindertagespflege“. Die Förderung beträgt pauschal 500,- Euro pro vorgehaltenem Tagespflegeplatz.

Da bei der Antragstellung eine Verpflichtung zur Tätigkeit in den nächsten drei Jahren mit unterschrieben wird, können aktuell Personen, die lediglich über eine ein oder zwei Jahre gültige Pflegeerlaubnis verfügen, keinen Antrag stellen. Die Richtlinien sind jedoch bis zum 31.12.2023 in Kraft gesetzt, sodass alle aktiven Kindertagespflegepersonen zum Zeitpunkt der Verlängerung ihrer Pflegeerlaubnis in den Genuss der Förderung kommen.

Hier können Sie die Richtlinie Ersatzbeschaffung und das Antragsformular herunterladen.


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