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Fortbildungszuschüsse für Kindertagespflegepersonen erhöht

Eine Information des Regionalverbands Saarbrücken


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Im Zuge der Novellierung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (SBEBG) wurde die Erstattung der Fortbildungskosten von Erzieherinnen und Erziehern erhöht. Analog dazu steigt auch der erstattungsfähige Betrag der Fortbildungskosten für Kindertagespflegepersonen im Regionalverband Saarbrücken.

Ab sofort haben diese die Möglichkeit statt bisher 50 Euro nun bis zu 75 Euro pro Jahr zur Erstattung der Fortbildungskosten geltend zu machen. Die Fortbildungsnachweise und die dazugehörigen Rechnungen können weiterhin entweder per E-Mail (nicole.henn@rvsbr.de, alice.gard@rvsbr.de, eva.zweifel@rvsbr.de) oder postalisch im Jugendamt des Regionalverband Saarbrücken, Europaallee 11, 66113 Saarbrücken, Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling Abt. 51.6, z. H. Henn/ Gard/ Zweifel, eingereicht werden.

Auch die Teilnahme an Kursen „Erste Hilfe am Kind“ sowie an Hygieneschulungen des Gesundheitsamtes werden bezuschusst. Zusätzlich stehen natürlich auch die in der Regel kostenlosen Fortbildungsangebote der Servicestelle zur Verfügung.

 

 

 


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