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Impfverordnung: Kindertagespflegepersonen sind jetzt „Personen mit hoher Priorität“

Eine Information des Bundesministeriums für Gesundheit


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Mit der Änderung der Coronavirus- Impfverordnung vom 24.02.2021 erhalten auch Kindertagespflegepersonen die Möglichkeit sich früher impfen zu lassen. Sie werden nun der Kategorie 2 der Personen mit hoher Priorität zugeordnet.

Hier können Sie sich die Verordnung als Datei herunterladen.

 

 

 


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