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Kindertagespflege in den Zeiten der Corona-Pandemie

Informationen des Jugendamtes im Regionalverband Saarbrücken


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Die Landesverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wurde am 29. Mai 2020 wieder angepasst. Der Grundsatz der Abstandswahrung soll weiterhin bestehen bleiben.

Das Jugendamt hat für alle Kindertagespflegepersonen daher auch die Rahmenbedingungen für ihre Kindertagespflegestellen neu gefasst. Die Regelungen sollen allen Tagesmüttern und Tagesvätern Orientierung und Unterstützung für die Ausübung ihrer Tätigkeit in dieser besonderen und herausfordernden Zeit bieten.

Die Informationen des Jugendamtes können Sie hier als Datei (Corona-Infos Servicestelle) herunterladen und nachlesen. Es können wieder Neubelegungen in den Tagespflegestellen erfolgen. Bitte achten Sie hierbei darauf, dass diejenigen Eltern vorrangig bedacht werden, die in der Daseinsfürsorge tätig oder alleinerziehend sind oder wo keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Der Regelbetrieb in Großtagespflegestellen ist seit dem 8. Juni wieder möglich. Die Informationen  des Jugendamtes dazu können Sie hier als Datei herunterladen und nachlessen.

Den Antrag für eine Notbetreuung in Großtagespflegestellen können Sie hier als Datei (Antrag Notbetreuung Großpflegestellen) herunterladen.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege (Tel. 0681/ 8308626, E-Mail info@service-kinderbetreuung.de) und des Jugendamtes im Regionalverband Saarbrücken (0681/ 506-5223, E-Mail eva.zweifel@rvsbr.de) gerne zur Verfügung.

Über weitere Änderungen halten wir Sie auf dem Laufenden.

 


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