Inhaltsbereich

Mietkostenzuschüsse für private Großtagespflegestellen

Satzung für die Kindertagespflege beschlossen


 – 

Zum 3. Oktober 2019 ist eine Richtlinie des Regionalverbandes Saarbrücken in Kraft getreten zur Gewährung von Mietkostenzuschüssen in der Kindertagespflege für private Großtagespflegestellen in angemieteten oder bereitgestellten, ausschließlich für die Betreuung von Kindern genutzten Räumlichkeiten. Die Betreuung von bis zu 10 Kindern kann in der Regel nicht in der eigenen Wohnung geschehen, so dass hier oft zusätzliche Kosten für die Anmietung externer Räumlichkeiten entstehen.

Deshalb erhalten selbstständig in Großtagespflegestellen tätige Tagespflegepersonen, die externe Räumlichkeiten für die Kindertagespflege anmieten, einen Mietzuschuss in Höhe von 20 Euro pro vorgehaltenem Platz und Monat. Bei maximal 10 Plätzen ergibt sich ein monatlicher Zuschuss von 200 Euro pro Großtagespflegestelle.

Die Richtlinie und den Antrag für diesen Mietkostenzuschuss können Sie hier herunterladen.

Außerdem hat die Regionalversammlung am 2. Oktober 2019 für den Regionalverband Saarbrücken eine Satzung über Leistungen und Kostenbeiträge in der Kindertagespflege beschlossen. Dies geschah in Abstimmung mit den fünf saarländischen Landkreisen. In der Satzung finden sich einige Neuerungen, die für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson von Relevanz sind.

Hier die Satzung zum Download.

Weitere Infos erhalten Sie an einem der beiden Standorte der Servicestelle:

Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege
Försterstraße 36
66111 Saarbrücken
Tel. 0681 / 8308626
Fax 0681 / 8308601

Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege
Kreppstraße 3
66333 Völklingen
Tel. 06898 / 1690380
Fax 06898 / 1690450

E-Mail info@service-kinderbetreuung.de

 

 


Rechter Inhaltsbereich
Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung