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Regionalverband sucht Kindertagespflegepersonen für Modellprojekt „Vertretungsregelung“

Bewerbungen bis 31. August möglich!


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Der Regionalverband Saarbrücken ist von Februar 2019 bis Dezember 2021 einer von 42 Modellstandorten, die das Bundesprogramm „ProKindertagespflege: Wo Bildung für die Kleinsten beginnt“ umsetzen. Ein Schwerpunkt des Bundesprogrammes stellt die Erprobung einer Vertretungsregelung für Kindertagespflegepersonen dar.

Gesetzlich ist festgehalten, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Vertretung für Ausfallzeiten einer Kindertagespflegeperson zu sichern hat (§23 SGB VIII). Bisher wird dies im Regionalverband so umgesetzt, dass entweder über die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege Vertretungspersonen bzw. Vertretungsplätze organisiert werden oder dass Kindertagespflegepersonen sich in eigener Absprache gegenseitig vertreten.

Geregelte Vertretungsmodelle können es erleichtern, sowohl organisatorisch als auch pädagogisch gute Rahmenbedingungen für Vertretung zu schaffen. Bundesweit werden verschiedene Modelle erprobt und umgesetzt. Im Regionalverband Saarbrücken soll in den Jahren 2020 und 2021 das sog. „Vertretungsmodell mit Freihalteplatz“ getestet werden.

Das „Vertretungsmodell mit Freihalteplatz“

Zwei Kindertagespflegepersonen (ein Duo) oder drei Kindertagespflegepersonen (eine Triade), die in regionaler Nähe tätig sind, kooperieren miteinander. Jede Kindertagespflegeperson des Duos oder der Triade hält einen Betreuungsplatz frei. Benötigt zum Beispiel Tagesmutter Ina aus einem Duo Vertretung, so kann eines ihrer Kinder von der kooperierenden Tagesmutter Ute betreut werden (und umgekehrt). Benötigt zum Beispiel Tagesvater Jan aus einer Triade Vertretung, so können im Vertretungsfall zwei seiner Kinder bei den beiden kooperierenden Tagesmüttern Lea und Inge untergebracht werden (und umgekehrt).

Die kooperierenden Kindertagespflegepersonen treffen sich mindestens alle zwei Wochen gemeinsam mit den Kindern. Dies können gegenseitige Besuche sein, Treffen auf einem Spielplatz, Aktivitäten oder Ausflüge. So bauen die Kinder Beziehung auf und lernen auch die Räumlichkeiten der anderen Kindertagespflegeperson kennen. Im Vertretungsfall können auf diese Weise ein bzw. zwei Kinder, deren Eltern keine Alternativmöglichkeit haben, auch sehr kurzfristig durch eine vertraute Person betreut werden.

Pauschale Vergütung für das Bereitstellen eines Freihalteplatzes

Für das Bereitstellen des Freihalteplatzes erhält die Kindertagespflegeperson eine laufende Pauschale von 200,00 Euro pro Monat. Im Vertretungsfall schließt sie mit den Eltern den entsprechenden Vertretungsvertrag ab und erhält zusätzlich das Pflegegeld für die Betreuung des Kindes.

Hier finden Sie das vollständige Konzept zum Download, außerdem die Ausschreibung für interessierte Kindertagespflegepersonen sowie den Fragebogen zur Bewerbung.

Weitere Infos erhalten Sie hier:

Koordinierungsstelle Bundesprogramm ProKindertagespflege
Julia Afgan
bfw – Unternehmen für Bildung.
Untertürkheimer Str. 27
66117 Saarbrücken
Tel. 0681/ 58 45 728
Mail afgan..julia@bfw.de

 


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