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Betreuungsform Kindertagespflege

Kindertagespflege als alternative Betreuungsform

Die Kindertagespflege ist seit über 10 Jahren eine gesetzlich anerkannte familienähnliche Betreuungsform und der Betreuung in einer Kindertagesstätte gleichgestellt. Durch ihre charakteristischen Merkmale können insbesondere Kinder im Alter bis zu drei Jahren ideale Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung finden:

  • familienähnliche Struktur
  • kleine Gruppengröße mit maximal fünf Kindern
  • feste Bezugsperson
  • alltagsnahe Lern- und Bildungsmöglichkeiten
  • flexible, individuelle Betreuungsmöglichkeiten

Die Kindertagespflege wird Ihnen in verschiedenen Formen angeboten.

  • Kindertagespflege im Haushalt der Kindertagespflegeperson – Betreuungsperson wird als Tagesmutter/-vater bezeichnet (Häufigste Form)
  • Kindertagespflege durch Tagesmutter/-vater in entsprechend angemieteten geeigneten Räumen
  • Großtagespflege im Zusammenschluss von zwei oder drei Tagesmütter/-väter. Sie können in speziell dafür vorgesehenen Räumen auch bis zu 10 Kinder gleichzeitig betreuen.
  • Kindertagespflege im Haushalt der Eltern – Betreuungspersonen werden als Kinderfrau oder Betreuer bezeichnet

Durch die Struktur und den Charakter der Kindertagespflege können aus entwicklungspsychologischer Perspektive die Bedürfnisse von Kindern unter drei Jahren in besonderem Maße berücksichtigt werden. Die konstante Bezugsperson sowie die kleine Gruppe bieten dem Kind Sicherheit und angemessene Lernmöglichkeiten. Weitere Aspekte, wie die enge Zusammenarbeit mit Eltern und Anpassung der Betreuungszeiten an den Bedarf der Eltern sind häufig ausschlaggebend für die Wahl der Betreuungsform.

Wenn Sie sich umfassender informieren möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Regionalverband Saarbrücken Lokale Bündnisse für Familie bfw – Unternehmen für Bildung