Wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten, erfahren Sie in unserer Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege alles über den Einstieg, Ihre Möglichkeiten im Bereich der Kindertagespflege und insbesondere was für eine Pflegeerlaubnis erforderlich ist.
Die Fachberaterinnen führen mit Ihnen mehrere Gespräche, um zu erfahren, welche Ideen und Pläne Sie hinsichtlich der Kindertagespflege haben und welche Kompetenzen Sie bereits in Ihrem Leben erworben haben. Damit Ihnen die Kindertagespflege langfristig Freude bereitet, werden wir Sie umfassend informieren und gemeinsam herausfinden, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen mitbringen.
Die Zuständigkeit der Fachberaterinnen ist nach Postleitzahlbereichen gegliedert:
- Zuständigkeitsbereich 1, PLZ 66111, 66121, 66123 - Melanie Schnabel
- Zuständigkeitsbereich 1, PLZ 66125, 66129, 66130, 66131, 66132, 66133, 66271, 66280, 66287, 66299 - Ines Faltin
- Zuständigkeitsbereich 2, PLZ 66115, 66117, 66119, 66333, 66346, 66352 - Arlyne Schlemmer
- Zuständigkeitsbereich 2, PLZ 66113, 66126, 66127, 66128, 66265, 66292 - Luisa Hauth
Im Regionalverband Saarbrücken setzt die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege die Einschätzung von persönlicher Eignung und kindgerechten Räumlichkeiten im Rahmen der Fachberatung um. Eignungskriterien sind:
Nach den ersten Gesprächen kann die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege eine Empfehlung für die Teilnahme an der „Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson“ ausstellen. Zugangsvoraussetzungen sind:
Das bfw-Unternehmen für Bildung. bietet regelmäßig Qualifizierungen nach dem neuen kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) an. Mehr Informationen
Zur Beantragung der Pflegeerlaubnis führen die Mitarbeiterinnen der Servicestelle mit Ihnen weitere Gespräche und beraten Sie gerne individuell bezüglich des Aufbaus ihrer Tagespflegestelle. Ein abschließender Hausbesuch sowie die Vorlage weiterer Nachweise sind für den Antrag zur Pflegeerlaubnis erforderlich:
Wenn Sie Kinder in Ihrem Haushalt betreuen, müssen alle Haushaltsmitglieder über 18 Jahre ebenfalls ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis sowie ein ärztliches Attest vorlegen.
Die Pflegeerlaubnis gilt in der Regel fünf Jahre und kann je nach Voraussetzungen mit Nebenbestimmungen ergänzt werden. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege wird immer von dem zuständigen Jugendamt erteilt. Örtlich zuständig ist das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Kindertagespflegeperson ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn die Tagespflegeperson andere Räume für ihre Tätigkeit anmietet, ist der Betreuungsort entscheidend für die tätigkeitsbegleitende Überprüfung. Die Pflegeerlaubnis wird erteilt, wenn die Tagespflegeperson für die Tätigkeit in der Kindertagespflege geeignet ist und über kindgerechte Räume verfügt.